Lebensmittelindustrie

Hohe Anforderungen werden international in der Lebensmittel- und Getränke-Industrie an Hygiene und Bruchsicherheit aller Komponenten gestellt. die sich im Bereich der Fertigung befinden und zu Verunreinigungen der zu fertigenden Produkte führen könnten. Dies gilt auch für die Beleuchtung, denn Licht wird in dieser Industrie überall benötigt - zur Begutachtung der eingehenden Grundstoffe, zur Bedienung der Maschinen und Anlagen, zur Qualitätskontrolle des Endproduktes.

Internationale Standards und Normen legen hohe Anforderungen an die Reinheit der Lebensmittel fest, und fordern umfangreiche Maßnahmen, wenn bei im Handel erhältlichen Produkten Verunreinigungen auftreten. Dieselben Regelwerke befassen sich daher auch mit der Ausstattung der Produktionsstätten und legen die konkreten Anforderungen fest. Angewendet werden insbesondere der IFS (International Food Standard) der seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, sowie der BRC Global Standard Food mit Ursprung in Großbritannien.

Es wird von jedem Unternehmen der Lebensmittelindustrie gefordert, dass es ein HACCP-System (Hazard Analysis Critical Control Point) einführt, um das Risiko zu minimieren. Für Teile von Anlagen in der Produktion gibt es keine Zulassung oder Einzelzertifizierung, aber die Forderung, dass auch der Lieferant sich der zu beachtenden Standards bewusst ist und die erforderlichen Regeln zur Identifizierung und Bewertung von gesundheitlichen Gefahren unter besonderer Berücksichtigung von Splitterschutz, Reinigung und Wartung, sowie der chemischen und mechanischen Beständigkeit anerkennt. Der Bericht eines durchgeführten Audits dokumentiert, dass das beim Lieferanten eingeführte HACCP-System die Forderungen der DIN 10500 erfüllt.

Abbildung 2.69: DQS-Zertifikat, Leuchten für Lebensmittelindustrie

Auf dieser Basis kann bescheinigt werden, dass bestimmte Produkte eines Herstellers für den Einsatz in nach oben genannten Standards zertifizierten Lebensmittel-Unternehmen eingesetzt werden (siehe auch Abbildung).