Beleuchtung von Parkbauten

Parkbauten – der Sammelbegriff für Parkhäuser, Parkpaletten (nicht überdachte Parkflächen in bzw. auf Gebäuden) und Tiefgaragen (Parkgaragen) – gehören heute nicht nur in den Ballungszentren zum „Alltag”. Äußerlich haben sie sich schon längst in das architektonische Stadtbild eingegliedert. Im Inneren fehlt ihnen jedoch oft noch immer die Benutzerfreundlichkeit. Die lichttechnische Normung unterscheidet dabei in Innenräumen wie im Außenbereich grundsätzlich zwischen zwei Nutzungssituationen:

  • Öffentliche Parkbauten werden überwiegend von nicht ortskundigem Publikum genutzt. Gute Beleuchtung ist hier der wohl wichtigste Faktor, neben der objektiven Sicherheit bei der Erfüllung der auftretenden Sehaufgaben auch das subjektive Sicherheitsempfinden in den unterschiedlichen Bereichen des Gebäudes zu gewährleisten. Normative Regelungen finden sich in der deutschen Norm DIN 67528 „Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen“. Diese ist im Jahr 2018 umfassend überarbeitet worden. Die Beleuchtung von Parkplätzen und frei bewitterten Parkdecks erfolgt auf Grundlage der Normenreihe EN 13201.

  • Personen in Parkbauten in Arbeitsstätten sowie auch in Arbeitsstätten (Arbeitsräumen) in Parkbauten können als ortskundig betrachtet werden. Deswegen steht hier allein die Erfüllung der Sehaufgabe im Vordergrund. Regelungen für den Innenraum finden sich in der europäischen Norm EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen”, für Außenbereich in EN 12464-2 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien”.

Die Fokussierung auf die berechtigten Bedürfnisse der Nutzer öffentlicher Parkbauten wurde mit der grundlegenden Überarbeitung der Norm DIN 67528 im Jahr 2018 erreicht. Die vorangegangene Fassung aus dem Jahr 1993 war ebenfalls in Arbeitsstätten anzuwenden und stärker an objektiv erforderlichen Mindeststandards orientiert. Aber auch die technologische Entwicklung in der Beleuchtung trägt wesentlich dazu bei, heute erheblich verbesserte Beleuchtungssituationen zum „Stand der Technik” erklären zu können.

Insbesondere stehen heute geeignete LED-Leuchtensysteme mit optimierten lichttechnischen Eigenschaften zur Verfügung, die auch bei schwierigen Raumgeometrien von Parkbereichen in Innenräumen einen erhöhten Lichtkomfort ermöglichen. Daraus resultiert die Standard-Farbwiedergabestufe von Ra > 80 in allen Bereichen, sowie die Forderung vertikaler bzw. zylindrischer Beleuchtungsstärken (Ev, Ez) anstelle horizontaler Beleuchtungsstärken (Eh). Beides zusammen gewährleistet gutes räumliches Sehen und Erkennen und eine erhöhte Kommunikativität bei gleichzeitig vertretbarem Installations- und  Energieaufwand. Hinweise zu Farben und anzustrebenden Reflexionsgraden der Oberflächen sowie zum sinnvollen Einsatz von Lichtsteuerungen runden die vorliegende Norm ab.

Die in der Norm EN 12464-1 [46] formulierten Anforderungen für Parkbauten beziehen sich primär auf horizontale Beleuchtungsstärken. Der planerische Ansatz einer Betrachtung von Flächen folgt dem der Planung von „Arbeitsstätten in Innenräumen“. Anforderungen an die zylindrische Beleuchtungsstärke werden, wie für alle anderen Raumarten, in der sechsten Spalte der Raumartentabelle angegeben (siehe Tabelle).

Abbildung 3.145: Bewertungszonen in Parkbauten

Ein- und Ausfahrtzonen

Hier dient die Beleuchtung dem schnellen und sicheren Erkennen von Personen, Fahrzeugen, Abfertigungssystemen, Begrenzungen und Hindernissen. Hier erfolgt auch die Adaptation von hellen Außenbereichen an dunkle Innenbereiche der Parkbauten und umgekehrt. Daher müssen diese Zonen bei Tag und Nacht je nach den Adaptationsbedingungen unterschiedlich hell beleuchtet werden. Bauliche Maßnahmen wie transparente Überdachungen oder weite, vom Tageslicht weniger beeinflusste Ein- und Ausfahrtbereiche verbessern die Adaptation am Tage und verringern den Aufwand für die künstliche Beleuchtung dieser Zonen. Die lichttechnischen Anforderungen sind in Arbeitsstätten und öffentlichen Parkbauten annähernd identisch.

Fahrwege und Bewegungsflächen

Diese Flächen stellen wegen der Begegnung und der Kollisionsgefahr von Fußgängern und Fahrzeugen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. In der EN 12464-1 werden hier 75 lx als eine ausreichende horizontale Beleuchtungsstärke Eh gefordert. Für öffentliche Parkbauten fordert die Norm DIN 67528 eine genügend hohe zylindrische Beleuchtungsstärke Ez von 50 lx in einer Höhe von 1,2 m über dem Boden mit einer Gleichmäßigkeit von 0,4, um eine sichere und schnelle Wahrnehmung von Personen zu ermöglichen (siehe Kapitel  „Räumliche Beleuchtung, Lichtrichtung und Modelling”). Mit der Neuauflage ist auch in der Norm EN 12464-1 eine relativ – zum Wert der horizontalen Beleuchtungsstärke – hohe zylindrische Beleuchtungsstärke Ez von 50 lx angegeben. Die Gleichmäßigkeit von 0,1 ist, wie für andere Bereiche der Sehaufgaben, in 1,2 m Höhe gefordert.

Park- und Abstellflächen und Randzonen

Diese Flächen sind ebenso Zonen erhöhten Risikos für Personen und Sachen. Gute Beleuchtung vermittelt das Gefühl von Sicherheit. Die DIN 67528 fordert hier eine mittlere vertikale Beleuchtungsstärke von 50lx auf einer vertikalen Fläche in der Höhe von 0,8 m bis 1,6 m in 1,5 m Tiefe (vom Fahrbahnrand). Randzonen sind die dahinterliegenden Bereiche sowie begehbare Flächen, die meist aus baulichen Gründen keine ausreichende Stellfläche für Fahrzeuge bieten. Diese müssen gemäß DIN 67528 mit mindestens 1 lx, also auf Notlichtniveau, beleuchtet werden.

Die Norm EN 12464-1 betrachtet Park- und Abstellflächen als Bereiche der Sehaufgabe, die mit bzgl. ihrer horizontalen Beleuchtungsstärke Eh mit einer Gleichmäßigkeit von 0,4 zu planen sind. Lediglich der Randstreifen von 0,5 m Breite bleibt dabei planerisch unberücksichtigt. Eine Beleuchtungsstärke für „sonstige Bereiche“ ist in dieser Norm nicht festgelegt.