Beleuchtung von öffentlichen Bereichen

Unter dem Begriff „Öffentliche Bereiche" werden Arbeitsstätten verstanden, die sich in Gebäuden privater oder kommunaler Trägerschaften befinden und der Öffentlichkeit zugänglich sind, z. B. Rathäuser, Versicherungen, Banken sowie kulturelle Einrichtungen und Ausstellungen.

Eingangshallen, Garderoben, Wartebereiche, Kassen, Schalter und Empfangstheken sind oft die Visitenkarte eines Hauses mit hoher Imagewirkung, insbesondere für Banken, Versicherungen und Unternehmen. Die Beleuchtung dient hier neben der Verbesserung der Sicherheit beim Begehen der Flächen auch der Orientierung, insbesondere für Besucher. Licht und Farbe, Wegleitungssysteme und auffällig beleuchtete Hinweise schaffen Übersichtlichkeit und Vertrauen bei Besuchern und Beschäftigten.