Bereiche der Sehaufgabe

Die europäischen Beleuchtungsnormen beschreiben die Erfordernisse zur Erfüllung spezifischer Sehaufgaben. Die räumlichen Bereiche, in denen diese zu verrichten sind, werden als „Bereiche der Sehaufgaben”bezeichnet.

Der Bereich der Sehaufgabe ist gemäß EN 12464-1 der Teil des Arbeitsplatzes bzw. der räumliche Bereich im Arbeitssystem, in dem sich die Sehaufgabe befindet. Dabei kann er sich über einen gesamten Raum oder über Teile eines Raumes erstrecken. Grundsätzlich sind alle Bereiche eines Raumes zu berücksichtigen, in denen die Sehaufgabe auftreten kann. Insofern sind nach EN 12464-1 alle Raumflächen, auf denen Arbeitsplätze grundsätzlich angeordnet werden können, als Bereich der Sehaufgabe zu beleuchten.

In vielen Fällen wird eine adäquate Beleuchtung der Bereiche der Sehaufgaben sehr zufriedenstellend durch eine Allgemeinbeleuchtung im Raum sichergestellt. Das trifft z. B. in industriellen und handwerklichen Arbeitsstätten auf den überwiegenden Teil des Arbeitsraumes zu.

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer einer zonalen, auf separate Bereiche der Sehaufgabe bezogenen Beleuchtung (siehe unten) ist die zusätzliche Freizügigkeit in der Raumnutzung und der ohne Veränderung der Beleuchtungsanlage veränderbaren Anordnung der Arbeitsplätze. Dazu wird der gesamte Raum, in der Regel abzüglich eines Randbereiches von 0,5 m Breite, als ein zusammenhängender Bereich der Sehaufgabe angenommen (siehe auch Kapitel „Gleichmäßigkeit
der Beleuchtungsstärke“).

Für die Beleuchtung separater Bereiche der Sehaufgabe müssen vom Planer Größe und Lage der Sehaufgabe (die horizontal, vertikal oder auch geneigt sein kann) und die örtliche Positionierung der verbindlich festgelegten Arbeitsplätze und der dort vorgesehenen Arbeitsaufgaben ermittelt werden, um die Sehleistung und den Sehkomfort am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Praxis ist dies häufig schwierig, weil zum Zeitpunkt der Beleuchtungsplanung die genaue Anordnung der Arbeitsplätze noch nicht festgelegt ist. Andererseits ergeben sich durch Konzentration der Beleuchtung auf begrenzte Bereiche der Sehaufgabe Möglichkeiten der Einsparung von Energie- und Investitionskosten.

Die Bestimmung der räumlichen Ausdehnung des Bereiches der Sehaufgabe innerhalb des Arbeitsplatzes wird durch die folgende Interpretation erleichtert.

Der Arbeitsplatz kann aus einem oder mehreren Bereichen der Sehaufgabe mit sogar unterschiedlichen visuellen und beleuchtungstechnischen Anforderungen bestehen, und zwar aus

  • nur einem Bereich der Sehaufgabe

  • ineinander verschachtelten Bereichen der Sehaufgabe T1 und T2 oder

  • benachbarten Bereichen der Sehaufgabe T1 und T2.

Jedem Bereich der Sehaufgabe (T engl. task area) ist ein entsprechender (unmittelbarer) Umgebungsbereich (S engl. surrounding area) mit geringeren Anforderungen an die Beleuchtung zugeordnet. Bild bis Bild sollen dies erläutern.

Insbesondere ist zu beachten, dass der Bereich der Sehaufgabe und der angrenzende geringer beleuchtete Umgebungsbereich räumlich nicht zu eng angesetzt werden und damit eine hinreichend ausgewogene Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld gewährleistet ist (siehe Kapitel „Beleuchtungsstärke” Absatz „Hintergrundbeleuchtung”).

Abbildung 1.3: Arbeitsplatz mit einem Bereich der Sehaufgabe (T), z. B. ein Kassenarbeitsplatz, in dem horizontale Sehaufgaben beim Erkennen der Ware und des Geldes und Sehaufgaben am Bildschirm der Kasse vorliegen. Der Umgebungsbereich umgibt den Kassenarbeitsplatz.

Abbildung 1.4: Arbeitsplatz mit ineinander verschachtelten Bereichen der Sehaufgabe, die unterschiedliche Beleuchtungsniveaus erfordern: Schleifen und Einstellen der Maschinenparameter T1 sowie Lesen der Zeichnung und Messen des Werkstücks T2. Der Umgebungsbereich umfasst den gesamten Arbeitsplatz.

Abbildung 1.5: Arbeitsplatz mit benachbarten Bereichen der Sehaufgabe, die unterschiedliche Beleuchtungsniveaus erfordern, und überlappenden Umgebungsbereichen. Entnahme und Ablage der automatisch gestanzten Leichtmetallbleche sowie Korrektur der Maschinenparameter am Bildschirm T1 und Stichprobenmessung der Stanzöffnungen T2.

Abbildung 1.6: Seh- bzw. Arbeitsaufgaben an einem Arbeitsplatz zum Stanzen und Biegen von Leichtmetallblechen. Die Bereiche der Sehaufgaben T1 bis T4 sind in der Tabelle erläutert. Der Umgebungsbereich erfasst den gesamten Arbeitsplatz.

Tabelle 1.1:  Beschreibung der Seh- und Arbeitsaufgaben zu Abbildung.

Abbildung 1.7: Bereich der Sehaufgabe im Büro: Bildschirmarbeit und Lesetätigkeit T1, Schrank und Regalflächen T2, Besprechung T3. Der Umgebungsbereich erfasst den gesamten Raum bis 0,5 m vor die Wände.

Abweichend von der Norm EN 12464-1 definiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ einen „Bereich des Arbeitsplatzes”, der sich aus den Arbeitsflächen und den Bewegungsflächen zusammensetzt, wobei Bewegungsflächen zusammenhängende unverstellte Bodenflächen sind, die „mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen”.

Weitere Konkretisierungen werden in den anwendungsspezifischen Kapiteln gegeben.