Begrenzung der Blendung

Blendung wird durch helle Flächen im Gesichtsfeld hervorgerufen. Man unterscheidet:

  • Physiologische Blendung: Blendung, die zu einer Herabsetzung des Sehvermögens, z. B. der Unterschiedsempfindlichkeit (Wahrnehmung von Kontrasten) oder der Formenerkennbarkeit (Wahrnehmung von Sehdetails) führt.

  • Psychologische Blendung: Blendung, die nur unter dem Kriterium der Störempfindung bewertet wird. Psychologische Blendung führt bei längerem Aufenthalt im Raum zu vorzeitiger Ermüdung und zur Herabsetzung von Leistung, Aktivierung und Wohlbefinden.

  • Direktblendung: Blendung, die unmittelbar durch Leuchten oder leuchtende Decken hervorgerufen wird.

  • Reflexblendung: Blendung, die durch Reflexe auf spiegelnden Oberflächen verursacht wird. Sie ist auch bekannt als Schleierreflexion.

Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direkt-) noch durch Spiegelung hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen (Reflexblendung) hervorgerufen werden. In besonderen Fällen, z. B. bei der Beleuchtung von Eingangshallen und festlichen Räumen, können höhere und stimulierende Leuchtdichten und Kontraste zur Umgebung wünschenswert sein, sofern die Lichtquellen vornehmlich als dekorative Elemente dienen.

Um Fehler, Ermüdung und Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, Blendung zu begrenzen. Bei Arbeitsplätzen im Innenraum kann psychologische Blendung unmittelbar von hellen Leuchten oder Fenstern herrühren. Wenn die Grenzen der psychologischen Blendung eingehalten werden, tritt in der Regel auch keine nennenswerte physiologische Blendung auf.