Sicherheitszeichen

Rettungswege müssen bis zu sicheren Bereichen, insbesondere bis zu Ausgängen ins Freie, gekennzeichnet werden, und zwar sowohl bei allgemeiner Stromversorgung als auch bei deren Ausfall. Sie müssen in jeder Situation gut erkennbar sein und bei Stromausfall durch eine Notbeleuchtung sichtbar gemacht werden.

In der EU-Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz sind die Formate von Schildern für die Sicherheitskennzeichnung, z. B. zur Rettungswegkennzeichnung und zur Kennzeichnung von Stellen für die Erste Hilfe, festgelegt.

Die Zeichen selbst sind in ISO 3864 und in Deutschland zusätzlich in DIN 4844-2 sowie in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A8 (früher VBG 125) detailliert genormt (siehe Abbildung). Sicherheitszeichen, beleuchtete oder hinterleuchtete (Rettungszeichenleuchten) müssen innerhalb von 5 Sekunden 50 % und nach 60 Sekunden 100 % der geforderten Leuchtdichte aufweisen. Die Farben sind in ISO 3864 festgelegt. Für die Rettungsweg-Kennzeichnung gilt die Sicherheitsfarbe Grün. Grüne Flächen des Zeichens müssen an jeder Stelle eine Leuchtdichte von mindestens 2 cd/m2 und eine Gleichmäßigkeit von Lmin/Lmax von 1:10 aufweisen. Falls Rauch auftreten kann, muss diese Leuchtdichte mindestens 10 cd/m2 betragen. Durch eine Gefährdungsanalyse ist das mögliche Entstehen von Rauch zuvor zu ermitteln. Die mittlere Leuchtdichte weißer Flächen muss das 5- bis 15-fache der (mittleren) Leuchtdichte der grünen Fläche betragen.

Hinterleuchtete Zeichen führen zu einer doppelten Erkennungsweite im Vergleich zu gleich großen beleuchteten Zeichen. Die Erkennungsweite d ergibt sich aus der Höhe des gesamten Zeichens p und einer Konstanten s:

d = s · p

s = 200 für hinterleuchtete Zeichen

s = 100 für beleuchtete Zeichen