A

Abschirmwinkel

Winkel zwischen der horizontalen Ebene und der Blickrichtung, unter der leuchtende Teile der Lampen in der Leuchte gerade sichtbar sind (Definition gemäß DIN EN 12464-1, siehe auch Kapitel Abschirmwinkel).

Adaptation

Anpassung der Empfindlichkeit des Auges an veränderte Sehbedingungen, insbesondere an die Umfeldleuchtdichte. Dunkeladaptation ist die Anpassung der Augenempfindlichkeit an eine geringe Umfeldleuchtdichte. Sie dauert länger als die Helladaptation. Bei einer Umfeldleuchtdichte unter 0,03 cd/m2 (bei manchen Personen 0,003 cd/m2 ) ist das menschliche Auge dunkeladaptiert und es gilt der Hellempfindlichkeitsgrad für das Nachtsehen (skotopisches Sehen) V′(λ). Helladaptation ist die Anpassung der Augenempfindlichkeit an eine höhere Umfeldleuchtdichte. Ab einer Umfeldleuchtdichte von 3 cd/m2 (bei manchen Personen ab 30 cd/m2) ist das menschliche Auge helladaptiert und es gilt der Hellempfindlichkeitsgrad für das Tagessehen (photopisches Sehen) V(λ). Die Helladaptation verläuft schneller als die Dunkeladaptation.

Akkommodation

Änderung der Brennweite (Brechwertänderung) der Augenlinse.

Arbeitsbereich

Bereich innerhalb eines Raumes, in dem ein Arbeitsplatz oder mehrere Arbeitsplätze angeordnet sind.

Arbeitsfläche

Die Arbeitsfläche ist (gemäß ASR A3.4) eine Fläche in Arbeitshöhe, auf der die eigentliche Arbeitsaufgabe verrichtet wird.

Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz ist der räumliche Bereich in der Arbeitsstätte, in dem die Arbeitsaufgabe verrichtet
wird. Der Arbeitsplatz setzt sich zusammen aus:

  • den Arbeitsflächen, die horizontal, vertikal oder geneigt sein können, und auf denen sich die Sehaufgaben befinden,

  • den Flächen, auf denen die dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Zeichnungen) angeordnet sind,

  • den Flächen, die bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der jeweiligen Tätigkeit für den Benutzer zusätzlich erforderlich sind (z. B. Geh-, Steh-, Sitz- und Bewegungsflächen) und

  • dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienende Lagerflächen (z. B. Werkstückablage, Aktenablage).

Arbeitsstätten

Nach der deutschen Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten (siehe auch Kapitel, Arbeitsstätten):

  • Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,

  • Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, ausgenommen Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören und außerhalb seiner bebauten Fläche liegen, 

  • Baustellen,

  • Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen,

  • Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.

Zur Arbeitsstätte zählen auch Verkehrswege, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume und Räume für körperliche Ausgleichsübungen, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume  (Sanitärräume), Sanitätsräume.